Meine AGB

Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen bestimmte Vertragsbedingungen klären, die Ihnen als Vertragspartei bei Vertragsabschluss auferlegt werden. 



Allgemeine Vertragsbedingungen:
 

§ 1 Pflichten des Brautpaares 

1.    ca. 60 Minuten vor der Trauung nimmt Lucia den Aufbau und Soundcheck vor. Daher muss eine Stunde vor der Trauung der Zugang zum vereinbarten Auftrittsstandort gewährleistet sein. Das Brautpaar hat im eigenen Interesse das Pfarramt, das Standesamt oder die Location über die benötigte Aufbauzeit zu informieren, um Kollisionen mit vorhergehenden Trauungen zu vermeiden. Zeit Verzögerungen können zur Nichtdurchführbarkeit des Auftrittes führen. 

2.    Der 15-minütige Abbau muss unmittelbar nach der Trauung ebenso möglich sein. 

3.    Sofern die Trauung an einem anderen Ort oder zu einer anderen Tageszeit als oben angegeben stattfindet, hat das Brautpaar dies unverzüglich telefonisch und schriftlich mitzuteilen. 

4.    Die Liedauswahl muss mindestens 6 Wochen vor der Trauung bekannt gegeben und mit Lucia durchgesprochen werden. Bei Hochzeiten/Taufen müssen die Wunschtitel in der richtigen Reihenfolge mit einem Ablaufplan (Kirchenheft/Abfolge) übermittelt werden. 

5.    Diese Pflichten müssen nicht persönlich vom Brautpaar erfüllt werden, weshalb das Brautpaar auch eine dritte Person mit der Erfüllung der Pflichten beauftragen kann. 


§ 2 Pflichten der Künstlerin 

1.    Lucia sichert am Veranstaltungstag zur ausgemachten Uhrzeit ein rechtzeitiges Erscheinen am Ort der Hochzeit zu und hat sich auf die Liedwünsche des Brautpaares vorbereitet, um die gewünschte musikalische Begleitung zu gewährleisten. 

2.    Lucia studiert auf den Wunsch des Brautpaares hin – soweit stimmlich möglich – jedes Lied ein. Auch Lieder, die sich nicht im Repertoire befinden. Für sehr spezielle Liedwünsche, für die ein Playback bei einem Produzenten in Auftrag gegeben werden muss, übernimmt das Brautpaar die Mehrkosten. 


§ 3 Trauungen im Freien
Das Brautpaar hat dafür Sorge zu tragen, dass das technische Equipment im Zeitrahmen von Aufbau bis Abbau vor schädigenden Einflüssen wie z.B. extremer Hitze, Nässe oder Feuchtigkeit, geschützt ist. Für Beschädigungen dieser Art, die vom Brautpaar zu vertreten sind, hat dieses zu haften. 


§ 4 Veranstaltungsabsage bzw. Verschiebung
1.    Entfällt die Veranstaltung bzw. die Buchung durch Absage des Brautpaares, ohne dass ein Verschulden von Lucia oder höhere Gewalt vorliegt, behält Lucia mindestens die 40-prozentige Anzahlung als Stornogebühr. Falls die Absage weniger oder bis zu 2 Monate vor Veranstaltungstag kommuniziert wird, steht Lucia die vereinbarte Gage gesamthaft zu. Ersparte Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten, muss das Brautpaar nicht überweisen. 

2.    Muss die Veranstaltung verschoben werden, entstehen, wenn beidseitig zeitlich möglich, keine Mehrkosten. Sollte der geänderte Termin bei Lucia jedoch bereits belegt sein, ist dies einer Veranstaltungsabsage seitens des Brautpaares gleichgestellt und es wird, wie im vorherigen Absatz beschrieben, vorgegangen. 

3.    Bei krankheitsbedingtem Ausfall von Lucia werden sich die Vertragsparteien ernsthaft bemühen, sich einvernehmlich, entweder auf eine Vertragsauflösung samt Rückerstattung der Anzahlung oder auf einen von Lucia organisierten Ersatzmusiker, zu einigen. Ist Lucia durch Krankheit verhindert, so ist dies dem Brautpaar unverzüglich mitzuteilen. 

4.    Fälle höherer Gewalt und ähnlicher Ereignisse (z.B. bei Unfall, Wetterextremen, Streik, Landestrauer, Naturkatastrophen, Unruhen, behördliches Verbot, Pandemie etc.) führen zur Vertragsauflösung samt Rückerstattung der Anzahlung bzw. Verzicht auf die Geltendmachung gegenseitiger Schadensersatzansprüche. 


§ 5 Änderungen und Unwirksamkeit

1.    Nachträgliche Änderungen dieses Vertrages sind nur in gegenseitigem Einverständnis zwischen Brautpaar und Lucia möglich. 

2.    Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen sollen Regelungen treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem von den Vertragspartnern beabsichtigten Regelungsziel am nächsten kommen. 

3.    Das Brautpaar hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Brautpaar Lucia mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail oder Post über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. 


Allgemeine Bedingungen 


Vertragsfristen 

Der Veranstalter verpflichtet sich, die Engagementvereinbarung bzw. das Angebot binnen 14 Tagen unterschrieben zu retournieren. Die Vereinbarung ist ab Unterschriftsleistung des Veranstalters/Auftraggebers gültig. 


Vertraulichkeit 

Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle Konditionen der Vereinbarung vertraulich zu behandeln und keinem Dritten Auskunft über vereinbarte Inhalte zu geben. 


Parkplatz 

Etwaige anfallende Parkgebühren – besonders bei Veranstaltungsorten, bei denen Zufahrt, Anlieferung und das Parken nicht oder schwer möglich ist, gehen zu Lasten des Veranstalters. 


Sicherheit 

Der Veranstalter ist zuständig meine persöhnliche Sicherheit zu gewährleisten. Damit ist auch gemeint: Beim Auftreten von technischen Problemen, für die nicht ich als Sängerin verantwortlich bin – z.B. durch unzureichende oder lebensgefährliche Stromversorgung, einsturzgefährdete oder nicht abgesicherte Bühnen, gefährliche Bühnenbauten, nicht überdachte Bühnen bei Freiluftkonstruktionen, welche mein Leben gefährden könnten, bin ich bis zur Behebung dieser Probleme von der Soundcheck- & Auftrittspflicht – bei Fortbestehens des festgelegten Honorars – entbunden. 


Haftung 

Für Beschädigungen an meinem technischen Equipment, die durch Gäste, Mitarbeiter, Beauftragte des Veranstalters oder des Veranstalters selbst verursacht werden, sind voll zu ersetzen. 


Politische/religiöse Veranstaltung 

Soll die Veranstaltung politischen oder religiösen (Werbe-)Zwecken dienen, ist dies vorab mit mir abzuklären. Sollte mir die Veranstaltung und dessen Zwecke wiederstreben, behalte ich mir vor das gestellte Angebot zurück zu ziehen. Sollte dieser Punkt verheimlicht werden, nehme ich mir das Recht am Veranstaltungstag – auch kurzfristig – nicht aufzutreten. 


Urheberrechte 

„Das Darbieten geschützter Musik und/oder Texte außerhalb des privaten Rahmens ist laut Urheberrecht eine „Öffentliche Aufführung“. Dafür braucht der Veranstalter eine Aufführungslizenz, die von der AKM gegen Bezahlung erteilt wird.“ – Zitat AKM Homepage

Eventuell anfallende Verlags- und Urheberrechte (AKM, GEMA, SUISA o.ä. Abgaben) werden vom Veranstalter entrichtet. Die AKM/GEMA/SUISA Anmeldung muss bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung vom Veranstalter an die AKM/GEMA/SUISA gesandt werden. Anmeldeformulare für Österreich können unter folgendem Link heruntergeladen werden. 


Veröffentlichung/Social Media 

Techniker/Beauftragte sind berechtigt der Veranstaltung beizuwohnen, Ton- und/oder Videoaufnahmen von meinem Auftritt zu erstellen und diese zu eigenen Werbezwecken (Referenzen) zu veröffentlichen. Gerne können Fotos und Videos – auf denen ich zu sehen/hören bin – nach Absprache veröffentlicht werden. Ich selbst darf jegliches Bild- und Videomaterial, das während der Veranstaltung entstanden ist, auf den sozialen Medien für Werbezwecke verwenden, außer es wird vom Veranstalter ausdrücklich untersagt. 


Bankspesen und Steuern

Eventuell anfallende Bankspesen werden vom Veranstalter getragen. Eventuelle regionale Steuern und Abgaben werden vom Veranstalter getragen. 

Programme 

Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe. 

Letzte Änderung: 10.01.2024